Mission

Vollzugsaufgabe

Die Anwendung des Landesmantelvertrages für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) ist die Hauptaufgabe der Paritätischen Berufskommission Freiburg des Bauhauptgewerbes (PBKF). Um sicherzustellen, dass der LMV in den in- und ausländischen Betrieben angewendet wird, führt die PBKF regelmässig Kontrollen in den Betrieben durch und erhält Rapporte bezüglich Baustellenkontrollen durch das Baustelleninspektorat Freiburg (BIZ). Die PBKF wacht in erster Linie darüber, dass die Regeln des LMV hinsichtlich Mindestlöhne, Ferienansprüche, Gleitzeitregelungen, Mehr- und Überzeit- und Zuschlagsentschädigungen, Jahresarbeitszeit und Spesenentschädigungen eingehalten werden. Nebst den Lohnbuchkontrollen die auf Einzelanzeigen erfolgen, ist die PBKF bestrebt systematische Kontrollen durchzuführen. Lohnbuchkontrollen und Unterstellungskontrollen bei Schweizer Bauunternehmungen werden mittels kompetenter und unabhängiger Kontrolleure durchgeführt. Dies gewährleistet eine Gleichbehandlung aller dem LMV unterstellten Unternehmen.

Dank der wertvollen und wichtigen Zusammenarbeit mit unseren Kontrollorganen und weiteren kompetenten Spezialisten in juristischen Fragen, professionalisiert sich der Vollzug des LMV im Vollzugsgebiet der PBKF kontinuierlich. Die PBKF prüft die Berichte der Kontrolleure und bietet den von der Kontrolle erfassten Unternehmen die Gelegenheit, zu den Ergebnissen des Berichtes eine Stellungnahme abzugeben. Danach zieht sie die entsprechenden Schlüsse und übergibt ihren Entscheid dem Vorstand (Abschluss ohne Sanktion, Verwarnung, Konventionalstrafe). Sie hat auch die Aufgabe, die Einhaltung allfälliger Sanktionen zu überwachen und ist für das Inkasso zuständig. Übrigens: Den genauen Ablauf können Sie unserem Merkblatt Ablauf Kontrollverfahren entnehmen.

 

Vollzugsgebiet

Da die PBKF die einzige paritätische Berufskommission im Kanton Freiburg ist, erstreckt sich das Vollzugsgebiet auf den ganzen Kanton.

 

Mitglieder der PBKF

Der Vorstand der PBKF (und des Fribourgfonds-Bau (FFC)) besteht aus fünf Vertretern, die von den Mitgliedern gewählt werden. Die Vereinsversammlung setzt sich wie folgt zusammen:

Zwei Vertreter repräsentieren den Arbeitgeberflügel, zwei Vertreter den Gewerkschaftsflügel, d.h. die Gewerkschaften SYNA und UNIA sowie der Vertreter des Arbeitsmarkts.

Der Vorstand wird abwechselnd von einem Mitglied der Unternehmens- oder der Gewerkschaftsseite geführt. Er hat während etwa fünfmal im Jahr Sitzungen. Die jährliche Generalversammlung findet im Herbst statt.

Um die Bestimmungen des Landesmantelvertrages für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) und des lokalen Gesamtarbeitsvertrages (lokale GAV) des Kantons Freiburg zu kontrollieren und durchzusetzen, hat der Ausschuss der paritätischen Institutionen das Vollzugsbüro eingerichtet. Es besteht aus zwei Gewerkschaftsvertretern, zwei Arbeitgebervertretern, dem Präsidenten und dem Arbeitsmarktverantwortlichen. Der Vorsitzende leitet die Sitzung und entscheidet über Unstimmigkeiten. Der Arbeitsmarktbeauftragte präsentiert die zu analysierenden Akten, erläutert die Probleme und schlägt Lösungen vor. Das Vollzugsbüro ist befugt, Geldstrafen zu verhängen, Benachteiligungen auszusprechen, Gerichte anzurufen und Fälle zu schliessen. Es hat sieben Mal im Jahr Sitzungen.

Ausserdem wird der Finanzdienst der PBKF durch den Freiburgischen Baumeisterverband (FBV) sichergestellt. Die Revisionsstelle ist die SwissAudit (Mittelland) AG, Square des Places 1, 1700 Fribourg.

 

Aufgaben und Kompetenzen

Der Vorstand ist das zentrale und beschlussfassende Organ. Er ist für alle Entscheidungen zuständig, die ihm durch die geltenden Reglemente und Vereinbarungen übertragen werden. Die PBKF ist insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:

  • Anwenden der arbeitsvertraglichen Bestimmungen des Landesmantelvertrags (LMV) für das schweizerische Bauhauptgewerbe, inklusive deren Anhänge und Zusatzvereinbarungen, durchzusetzen;
  • Festlegung des Kontrollverfahrens;
  • Bereitstellung und Prüfung des Arbeitszeitkalenders der Unternehmen;
  • Handhabung der Meldepflicht für Samstagsarbeit;
  • Kenntnisnahme von strittigen Dossiers, die der PBK vorgelegt werden;
  • Verwaltung des Vollzugsfonds des Fribourgfonds-Bau (FFC);
  • Erbringen von Vorschläg für Anpassungen oder Änderungen von Reglementen und Statuten.