Aktivitäten
Die Hauptaufgabe der Paritätischen Berufskommission Freiburg des Bauhauptgewerbes (PBKF) ist es, eine einheitliche Anwendung und Durchsetzung des Landesmantelvertrages für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) und des lokalen Gesamtarbeitsvertrages (lokale GAV) des Kantons Freiburg zu überprüfen und zu gewährleisten. Der lokale GAV gilt für die unterzeichnenden Parteien, d.h. die Mitgliedsunternehmen des Freiburgischen Baumeisterverbands (FBV). Diese Mitgliedsunternehmen des FBV sind auch dem Fribourgfonds-Bau (FFC) angeschlossen. Dessen Sekretariat wird ebenfalls von der PBKF geführt.
Die PBKF ist darüber hinaus damit beauftragt, Betriebskontrollen durchzuführen (Einhaltung der Lohnanforderungen, Ferienansprüchen, Arbeitszeiten usw.), die Samstagsarbeit zu überprüfen (inkl. Entgegennahme von Meldungen) und die Betriebe über die Einhaltung des LMV zu informieren.